Die Art und Weise der Kostenübernahme für eine Psychotherapie hängt immer vom Kostenträger ab. Sie können sich jedoch darauf verlassen, dass ich Sie gerne bei allen notwendigen Formalitäten unterstützen werde.
Gesetzlich Versicherte
Für gesetzlich Versicherte können in den meisten Fällen die Kosten übernommen werden. Dies geschieht mittels Abrechnung über ihre Krankenkassenkarte bzw. über die ihres Kindes. Bitte bringen Sie diese zum ersten Gespräch und jedem neuen Quartal mit. Innerhalb der sogenannten fünf probatorischen Sitzungen, am Anfang der Therapie, wird ein Kassenantrag zur Kostenübernahme gestellt. Durch eine gutachterliche Prüfung wird die Indikation festgestellt und ein bestimmtes Stundenkontingent bewilligt.
Privat Versicherte
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel übernommen. Entscheidend ist die Gestaltung Ihres Versicherungsvertrages. Darin können Sie nachlesen welche Leistungen enthalten sind, oder Sie nehmen telefonisch Kontakt zu Ihrer Versicherung auf.
Beihilfe
Im Regelfall werden die Kosten für eine Psychotherapie von der Beihilfe problemlos übernommen. Bitte nehmen Sie Kontakt zu ihrer zuständigen Beihilfestelle und ihrer Krankenkasse auf, um die nötigen Formalitäten zu besprechen.
Selbstzahler
Bei Selbstzahlern entfallen die Antragsformalitäten. Ein Psychotherapie selbst zu zahlen ist sinnvoll, wenn Sie vermeiden möchten, dass Daten an den Kostenträger übermittelt werden (z.B. bevorstehende Verbeamtung).